Tägliche Ruhezeit und wöchentliche Ruhezeit bei Arbeitnehmern
Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies…
Wenn Sie auf meiner Seite gelandet sind, dann wahrscheinlich aufgrund von Empfehlung im Freundes oder Bekanntenkreis. Oder Sie haben die Schlagworte Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht etc. in Ihre Suchmaschine eingegeben. Ihre Suche nach einer Anwältin im Bereich des Familienrechts zeigt mir, dass Sie sich in einem aktuellen und sehr persönlichen Konflikt befinden. Sie haben sich zur Trennung entschieden, vielleicht hat aber auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner diese Entscheidung getroffen. Oder Sie sehen die Interessen Ihrer Kinder durch eine elterliche Auseinandersetzung gefährdet.
Zunächst: Schön, dass Sie mich gefunden haben!
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen kurzen Eindruck von mir und meiner Arbeit ermöglichen.
Seit 2004 führe ich den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Dieser Titel wird nach Prüfung theoretischer Kenntnisse und Nachweis praktischer Tätigkeit von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Die Bezeichnung ist geschützt und garantiert Ihnen meine besondere Qualifizierung auf dem Gebiet des Familienrechts. Ich vertrete meine MandantInnen in allen Bereichen des Familienrechts vor den Amts- und auch vor den Oberlandesgerichten.
Familienrecht ist meine Leidenschaft!
Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin und seit 2003 nahezu ausschliesslich im Familienrecht tätig. Ich berate und vertrete Sie bei allen Entscheidungen im Bereich des Familienrechts mit persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz und sorge für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Meine weitere Tätigkeit rechne ich entweder nach den Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gegenstandswertbezogen ab oder im Rahmen einer mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Mein besonderes Augenmerk liegt auf der Lösung der Konflikte. Berechtigte Ansprüche müssen aber durchgesetzt werden, konsequent, notfalls auch unter Einschaltung der Gerichte. Für diese Fälle stehe ich an Ihrer Seite und verschaffe Ihrem Anliegen das notwendige Gehör.
Ihres Anliegens
Rufen Sie mich gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular und ich vereinbare einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihnen in unserer Kanzlei.
Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies…
Entsprechend dem Maßregelungsverbot darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht…
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