DIE FAMILIENANWÄLTIN

Themenübersicht

Die Familienanwältin

Rechtsanwältin Birgit Jupe aus Minden

Wenn Sie auf meiner Seite gelandet sind, dann wahrscheinlich aufgrund von Empfehlung im Freundes oder Bekanntenkreis. Oder Sie haben die Schlagworte Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht etc. in Ihre Suchmaschine eingegeben. Ihre Suche nach einer Anwältin im Bereich des Familienrechts zeigt mir, dass Sie sich in einem aktuellen und sehr persönlichen Konflikt befinden. Sie haben sich zur Trennung entschieden, vielleicht hat aber auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner diese Entscheidung getroffen. Oder Sie sehen die Interessen Ihrer Kinder durch eine elterliche Auseinandersetzung gefährdet.

Zunächst: Schön, dass Sie mich gefunden haben!

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen kurzen Eindruck von mir und meiner Arbeit ermöglichen.

Seit 2004 führe ich den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Dieser Titel wird nach Prüfung theoretischer Kenntnisse und Nachweis praktischer Tätigkeit von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Die Bezeichnung ist geschützt und garantiert Ihnen meine besondere Qualifizierung auf dem Gebiet des Familienrechts. Ich vertrete meine MandantInnen in allen Bereichen des Familienrechts vor den Amts- und auch vor den Oberlandesgerichten.

01.

Zur Person

Familienrecht ist meine Leidenschaft!
Philosophie / Vitae / Fachbereiche
weitere Informationen

02.

Beratungsfelder

Umfassende juristische und kompetente Beratung aus einer Hand
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03.

Mandanteninformationen

aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten
weitere Informationen

04.

Beratungshilfe

Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei
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MITGLIEDSCHAFTEN

Deutscher Anwaltverein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

ZUR PERSON

Birgit Jupe

Rechtsanwältin

Birgit Jupe

Rechtsanwältin

Philosophie

Familienrecht ist meine Leidenschaft!
Ich bin seit 1998 als Rechtsanwältin und seit 2003 nahezu ausschliesslich im Familienrecht tätig. Ich berate und vertrete Sie bei allen Entscheidungen im Bereich des Familienrechts mit persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz und sorge für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

zur Person / Vitae

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1998
  • Rechtsanwältin in Minden seit 2003
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2004
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Fachbereiche

Ausarbeitung von Eheverträgen
Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Unterhaltsrecht
Kindschaftssachen
Scheidungen
Vermögensauseinandersetzungen

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Umfassende juristische Beratung aus einer Hand

Trennung / Scheidung

Trennungen, Scheidungen, Streit um Unterhalt, Vermögen und Kinder stellen eine enorme emotionale und finanzielle Belastung dar. In der juristischen Auseinandersetzung suche ich mit Ihnen nach bestmöglichen Lösungen im Rahmen einvernehmlicher Konfliktlösungen. Damit das gelingen kann, müssen früher oder später gemeinsame Gespräche geführt werden. In Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten nehmen Sie den ersten Termin aber bitte ohne Ihren Partner / Ihre Partnerin wahr. Gelingen einvernehmliche Regelungen jedoch nicht, vertrete ich Ihre Interessen nachdrücklich im gerichtlichen Verfahren.

Kosten

Meine Kosten hängen – auch – von Ihnen ab und von dem Rechtsgebiet, in dem ich für Sie tätig werde. Im Rahmen einer Erstberatung rechne ich 190,00 € zzgl. MwSt. ab. Das ist die Vergütung für die Erfassung des Sachverhaltes sowie für meine erste Einschätzung und Empfehlung des weiteres Vorgehens. Planen Sie dafür bitte ca. eine Stunde ein. Meine Mitarbeiterin wird Ihnen bereits bei Terminvergabe mitteilen, welche Unterlagen Sie bitte mitbringen, damit wir diese Stunde effektiv nutzen können. Sollten Sie wider Erwarten den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, behalte ich mir vor, Ihnen gleichwohl eine Abrechnung zukommen zu lassen. Denn ich blockiere meinen Kalender für unseren Termin. Kommen Sie nicht, kann ich zwar in Ruhe Kaffee trinken. Dafür müsste ich aber keine Kanzlei unterhalten. Für gute Gründe, einen Termin aufzuheben oder zu verschieben, werde ich immer Verständnis haben.

Meine weitere Tätigkeit rechne ich entweder nach den Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gegenstandswertbezogen ab oder im Rahmen einer mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung.

null

Lösung der Konflikte

Mein besonderes Augenmerk liegt auf der Lösung der Konflikte. Berechtigte Ansprüche müssen aber durchgesetzt werden, konsequent, notfalls auch unter Einschaltung der Gerichte. Für diese Fälle stehe ich an Ihrer Seite und verschaffe Ihrem Anliegen das notwendige Gehör.

null

zeitnahe Beratung

Ihres Anliegens

Rufen Sie mich gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular und ich vereinbare einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihnen in unserer Kanzlei.

Kein Geld? Kein Problem!

Mandanten scheuen oftmals den Weg zur Anwältin, weil sie hohe Kosten befürchten. Das kann fatale Folgen nach sich ziehen und ist überflüssig. Bei engen finanziellen Mitteln gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe und/ oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Effektiver Rechtsschutz und kompetente Interessenvertretung ist keine Frage des Kontostandes. Lassen Sie uns über Geld reden!

Unterhalt

Im Familienrecht unterscheiden wir Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt. Ich analysiere gemeinsam Ihre persönliche Situation und setze Ansprüche durch oder wehre unbegründete Ansprüche ab.

Vermögensauseinandersetzung

Scheidungen haben für die betroffenen Mandanten eine beträchtliche wirtschaftliche Dimension. Deshalb stehen im Mittelpunkt der Mandatsbearbeitung die Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen, aber auch die Aufteilung gemeinschaftlichen Immobilienbesitzes oder von Unternehmensbeteiligungen. Um die zuverlässige Bewertung von Vermögenspositionen zu ermöglichen, ziehe ich im Bedarfsfall fremdes Expertenwissen von Gutachtern und Steuerberatern heran.

Versorgungsausgleich

Durch ihn soll eine gerechte Verteilung der Altersversorgung erzielt werden. Das Versorgungsausgleichsgesetz sieht umfassende Möglichkeiten vor, den Versorgungsausgleich einvernehmlich zu regeln. Insbesondere, wenn eine Beamtenversorgung auf Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung trifft, bedarf es oft einer gesonderten Regelung, um massive Nachteile zu vermeiden. Ich kläre mit Ihnen, welche Regelungen durchgesetzt werden sollten.

Hausrat und Wohnung

Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ev. weichen? Was ist Hausrat und wer bekommt was? Ich suche mit Ihnen gemeinsam nach vernünftigen Lösungen.

MANDANTENINFORMATIONEN

Aktuelles aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten

Aktuelles aus der Rechtsprechung

aus dem Familien-, Arbeits- und Sozialrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten

KONTAKT

Schnell, direkt und diskret.

STANDORT / ADRESSE

Marienstraße 119
D-32425 Minden (Westf.)

TEL.

Tel. 0571 83745-0
FAX 0571 83745-45

TERMINVEREINBARUNG!

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei.

 

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